Verweigert der sorgeberechtigte Elternteil im gerichtlichen Umgangsverfahren ohne sachlichen Grund die zur Entscheidung über das Umgangsrecht erforderliche Begutachtung des Kindes, so kann dieser Teilbereich der elterlichen Sorge entzogen und
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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