Steht der Kindeswille dem Umgang mit dem anderen Elternteil entgegen, so kann der andere Elternteil durch Zwang angehalten werden, den Kindeswillen durch erzieherische Maßnahmen zu beeinflussen.
OLG Karlsruhe - Az: 16 WF 110/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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