Können sich die getrennt lebenden Eltern nicht hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts einigen, so kann dieses vom Familiengericht den Jugendämtern übertragen werden. Unfähigkeit zur konfliktfreien Lösung darf nach Ansicht des Gerichts nicht zu Lasten des Kindes gehen.
OLG Frankfurt - Az: 1 UF 284/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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