Ist ein Elternteil durch eine Umgangsregelung durch das Familiengericht verpflichtet worden, das in seiner Obhut befindliche Kind positiv auf Kontakte mit dem anderen Elternteil vorzubereiten, so kann es mit Zwangsgeld gem. § 33 FGG geahndet werden,
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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