Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf ein gerichtlich durchsetzbares Umgangsrecht mit dem gleichgültigen Elternteil. Dieser Anspruch kann von dem betreuenden Elternteil geltend gemacht werden.
OLG Köln, 12.01.2002 - Az: 26 WF 193/01
Quelle: NJW RR 2002, 941
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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