Bei kleineren Kindern bis zu einem Alter von 4 Jahren sind Umgangszeiträume mit bis zu 4 Stunden ausreichend bemessen. Es reicht dabei ein Umgangsrecht an jedem Mittwoch und an jedem zweiten Samstag.
Ein unsubstanziiert geäußerter Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ist regelmäßig nicht geeignet, das bestehende Umgangsrecht des verdächtigten Elternteils einzuschränken oder gar auszuschließen.
Ein unsubstanziiert geäußerter Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ist regelmäßig nicht geeignet, das bestehende Umgangsrecht des verdächtigten Elternteils einzuschränken oder gar auszuschließen.
OLG Brandenburg, 08.08.2001 - Az: 9 UF 26/01
Quelle: NJW RR 2002, 294
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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