Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.626 Anfragen

Wenige Stunden reichen bei Kleinkindern - kein Ausschluss bei vagen Verdächtigungen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei kleineren Kindern bis zu einem Alter von 4 Jahren sind Umgangszeiträume mit bis zu 4 Stunden ausreichend bemessen. Es reicht dabei ein Umgangsrecht an jedem Mittwoch und an jedem zweiten Samstag.
Ein unsubstanziiert  geäußerter Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ist regelmäßig nicht geeignet, das bestehende Umgangsrecht des verdächtigten Elternteils einzuschränken oder gar auszuschließen.


OLG Brandenburg, 08.08.2001 - Az: 9 UF 26/01

Quelle: NJW RR 2002, 294


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut