Der Bundesfinanzhof hält an seiner Auffassung fest, dass Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden minderjährigen Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Dies gilt auch dann, wenn die Aufwendungen wie im vorliegenden Fall besonders hoch (16.000 EUR für Flüge in die USA) sind.
BFH, 27.09.2007 - Az: III R 28/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


