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Nach Entzug der Vermögenssorge kein Beschwerderecht bei Ablehnung eines neuen Pflegers

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Haben die Eltern, denen die Vermögenssorge entzogen wurde, die Entlassung des bisherigen und die Bestellung eines neuen Pflegers beantragt, so steht den Eltern gegen die Ablehnung kein Beschwerderecht zu. Die Eltern sind nicht in einem eigenen

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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