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Gewöhnlicher Aufenthaltsort - auf den Kindeswillen kommt es an

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Maßgeblich für den gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes ist nicht der Willen des Personensorgeberechtigten, sondern die tatsächliche Aufenthaltsnahme des Kindes im Sinne seines eigenen Willens, auf unbestimmte Zeit bei einem

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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