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Verfahrenspflegerbestellung für ein Kind ist nicht anfechtbar

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein Kind ist gem. § 50 FGG nicht anfechtbar (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats). Beschwerden gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers sind als verfahrensleitende Zwischenverfügungen des Gerichts nicht zulässig.


KG, 04.07.2006 - Az: 18 WF 119/06, 18 WF 127/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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