Zeigt ein Schenker durch eigene Lebenspraxis an, daß eheliche Treue für ihn nicht die übliche hohe Bedeutung hat, so kann ein Schenkungswiderruf wegen Verletzung der ehelichen Treuepflicht ungerechtfertigt sein.
OLG Frankfurt, 18.08.2006 - Az: 19 W 41/06
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


