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Kind nach Besuchsrechtsende wieder in andere Stadt zurückbringen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Abwicklung der Kontakte des Kindes mit dem nichtbetreuenden Elternteil sind die Eltern einer wechselseitigen Loyalitätsverpflichtung unterworfen. Diese kann sich auch darin äußern, daß der betreuende Elternteil an dem durch Wahrnehmung des Besuchsrechts entstehenden Aufwand beteiligt wird. Dies kann konkret bedeuten, daß der Vater nicht verpflichtet ist, sein Kind nach Ende eines Besuchs zu der Mutter des Kindes in eine andere Stadt zurückzubringen.


OLG Dresden, 07.02.2005 - Az: 20 UF 896/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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