Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.640 Anfragen

Betreuungskosten von Schulkindern sind keine Sonderausgabe!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten der Betreuung eines Schuldkindes können nicht als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, da der Betreuungsbedarf im Einkommensteuerbescheid ausschließlich durch Kindergeld oder den Betreuungsfreibetrag berücksichtigt wird.


FG Rheinland-Pfalz - Az: 1 K 2189/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant