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Auch für Ausländer gilt die Schulpflicht

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In Deutschland besteht grundsätzlich Schulpflicht - auch für ausländische Kinder. Es ist kein anerkannter Schulersatz, wenn das Kind in einer religiösen Einrichtung unterrichtet wird.

Eine ausnahmsweise Befreiung von der allg. Schulpflicht kommt nur bei alsbaldiger Rückkehr in das Heimatland in Betracht.


OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2004 - Az: 2 B 11530/04.OVG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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