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Kinderfreibeträge nur für eigene Kinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein arbeitender Partner eines gleichgeschlechtlichen Paares kann den Kinderfreibetrag nur für sein leibliches Kind, nicht jedoch für das Kind des Partners geltend machen, da nur Eltern der Kinderfreibetrag zusteht.


BFH - Az: VIII R 88/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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