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Für Prozeßkostenhilfe kommt es nicht auf das Einkommen des Partners an

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe wird hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nur dessen Einkommen berücksichtigt. Auf die Einkommensverhältnisse des Partners einer eheähnlichen

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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