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Künstliche Befruchtung nicht immer von der Kasse

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind von der Krankenkasse nicht zwangsläufig zu übernehmen. Da nach erfolgter erfolgreicher Behandlung die Krankheitsfolge der Kinderlosigkeit durch die Geburt eines Kindes gelindert ist, ist der Erstattungspflicht Grenzen gesetzt, da auch auf die Versicherungsgemeinschaft Rücksicht

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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