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Haftung auch bei Kindern

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fügen Kinder - im vorliegenden Fall ein 10-jähriges Kind - anderen vorsätzlich oder fahrlässig Schäden zu, so müssen sie grundsätzlich hierfür haften. 
Kann bei mehreren Kindern nicht festgestellt werden, wer für den Schaden verantwortlich ist, so haften alle gemeinsam. 

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt der Fall dem BGH vor.


OLG Koblenz - Az: 10 U 998/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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