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Muß Krankenkasse auch ein zweites Kind bezahlen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Leidet ein Mann unter Fruchtbarkeitsstörungen, so ist seitens der Krankenkasse lediglich eine Behandlung zu bezahlen. Die Kosten für eine zweite Behandlung um ein zweites Kind zu zeugen, müssen nicht übernommen werden. Das Selbstbestimmungsrecht geht

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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