Es handelt sich aus rechtlicher Sicht um ein Darlehen, wenn ein Partner in einer Beziehung das überzogene Konto des anderen ausgleicht. Ein anderes gilt nur dann, wenn der Begünstigte eine Schenkung beweisen kann.
Mit der Entscheidung wurde einer Klage auf Rückzahlung von ca. 20.000 DM stattgegeben. Der Kläger
Mit der Entscheidung wurde einer Klage auf Rückzahlung von ca. 20.000 DM stattgegeben. Der Kläger
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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