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Kindergeldverrechnung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Kindergeld ist auch dann zu verrechnen, wenn es im Wege des zivilrechlichen Ausgleichs dem Steuerpflichtigen zusteht, sofern der Kinderfreibetrag bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer abzuziehen ist.
Es ist nicht Voraussetzung,

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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