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Witwenversorgung gem. Opferentschädigungsgesetz

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Witwenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist nicht zu gewähren, wenn einer der beiden Partner einer kinderlosen Lebensgemeinschaft einer Gewalttat zum Opfer gefallen ist.


BVerfG, 30.07.2003 - Az: 1 BvR 1587/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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