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Rechte des Ergänzungspflegers

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Dem neben einem Verfahrenspfleger für Teilbereiche der elterlichen Sorge über ein minderjähriges Kind bestellten Ergänzungspfleger kommt kein eigenes Recht auf Ablehnung des Richters zu. Er ist auch nicht befugt, im Namen des Kindes einen Ablehnungsantrag zu stellen.
2. Der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche entspricht dem Wert des zugrundeliegenden Rechtsstreits.


OLG Dresden - Az: 10 WF 3/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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