1. Im Verfahren, welches auf die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung gerichtet ist, bestimmt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Art und welchen Umfang die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen haben.
2. Die Beschwerde des gesetzlichen Vertreters gegen die Versagung der familiengerichtlichen Genehmigung ist
2. Die Beschwerde des gesetzlichen Vertreters gegen die Versagung der familiengerichtlichen Genehmigung ist
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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