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Ehepartner nicht als Strohmann für Gewerbebetrieb einsetzen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird einem Ehepartner ein Gewerbe untersagt, so darf der andere das Gewerbe nicht als Strohmann fortführen. Hiermit soll verhindert werden, daß der unzuverlässige Hintermann weiterhin am Wirtschaftsverkehr teilnimmt und hierbei durch einen Strohmann

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Leipholz , Euskirchen