Wird von zwei Eheleuten kurz nacheinander und am gleichen Ort ihr Testament mit im wesentlichen gleichen Inhalte geschrieben, so handelt es sich nicht ohne weiteres um ein gemeinsames Testament. Ein gemeinsames Testament muss nicht zwingend in einem Schriftstück enthalten sein, bei zwei Urkunden ist die inhaltliche Bezugnahme auf das Schriftstück des Ehepartners jedoch erforderlich.
Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde der Klägerin, der das Gericht keinen Erbschein erteilt
Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde der Klägerin, der das Gericht keinen Erbschein erteilt
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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