Sexuelle Beziehungen eines Oberstleutnants zu einer verheirateten Soldatin, die ebenso wie ihr Ehemann in einem Untergebenenverhältnis zu ihm steht, rechtfertigen die Kürzung seines Ruhegehalts um ein Zehntel für die Dauer von drei Jahren.
BVerwG, 16.04.2002 - Az: 2 WD 43/01
Quelle: FamRZ 2002, 1474
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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