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Sex in der Bundeswehr

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sexuelle Beziehungen eines Oberstleutnants zu einer verheirateten Soldatin, die ebenso wie ihr Ehemann in einem Untergebenenverhältnis zu ihm steht, rechtfertigen die Kürzung seines Ruhegehalts um ein Zehntel für die Dauer von drei Jahren.


BVerwG, 16.04.2002 - Az: 2 WD 43/01

Quelle: FamRZ 2002, 1474


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz