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Geschlecht nur männlich oder weiblich

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Als Geschlecht einer Person kann nur die Bezeichnung " männlich " oder " weiblich " eingetragen werden. Eine Eintragung als Zwitter , Intersexueller oder Hermaphrodit ist nach geltendem Recht nicht möglich.


AG München, 13.09.2001 - Az: 722 UR III 302/0 0

Quelle: FamRZ 2002, 955


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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