Der Auskunftsanspruch eines Elternteils geht nicht soweit, dass er vom betreuenden Elternteil die laufende Führung eines Tagebuchs über die Lebensführung des Kindes verlangen kann.
OLG Koblenz, 17.10.2001 - Az: 13 UF 609/01
Quelle: FamRZ 2002, 980
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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