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Die Kinderschutzklausel im Ehescheidungsverfahren

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Versagung einer Ehescheidung darf nur in ungewöhnlichen und schwerwiegenden Fällen versagt werden. Eine dauerhafte Behinderung des Umgangsrechtes durch einen Ehepartner ist hierzu nicht ausreichend. § 1568 BGB ermöglicht die Versagung einer Ehescheidung einer gescheiterten Ehe wenn und solange die Aufrechterhaltung

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Marc Stimpfl, Boppard