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Schenkungswiderruf wegen groben Undanks bei Vorwurf des sexuellen Missbrauchs?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bezichtigen die von der Großmutter beschenkten Enkelinnen ihren Vater rechtswidrig des sexuellen Missbrauchs, kann das einen Schenkungswiderruf (hier: Rückauflassung eines verschenkten Hausgrundstücks) wegen groben Undanks rechtfertigen.

Bei einem solchen Verhalten handelt es sich um eine schwere Verfehlung gegen einen nahen Angehörigen des Schenkers.


OLG Koblenz, 07.03.2002 - Az: 5 U 1591/01

ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0307.5U1591.01.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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