Prozesskostenhilfe kann nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller Eigentümer eines Hausgrundstücks ist, welches als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann und es nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbar ist, den Kredit für die Prozesskosten aufzunehmen.
OLG Koblenz, 11.01.2001 - Az: 9 WF 1/01
Quelle: FamRZ 2002, 105
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Theresia Donath
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