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Steuerrückerstattungen werden geteilt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Aufteilung von Steuerrückerstattungen erfolgt nach dem Verhältnis der von den Ehegatten beiderseits während der Zusammenveranlagung erzielten Einkünfte.


LG Hannover, 08.03.2001 - Az: 3 S 1562/00 – 101

Quelle: FamRZ 2002, 28


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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