Die Verteidigerkosten, die einem Vater im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs seines Kindes entstanden sind, kann er gegen Unterhaltsansprüche des missbrauchten Kindes oder anderer Kinder nicht als unterhaltsmindernde Belastungen anführen.
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.01.2001 - Az: 150 F 5549/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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