Die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes einer ausländischen Mutter entfällt rückwirkend, wenn der deutsche Ehemann die Vaterschaft erfolgreich angefochten hat. Damit entfällt auch das Aufenthaltsrecht der Mutter und des Kindes in der Bundesrepublik Deutschland.
VGH Baden-Württemberg, 17.07.2001 - Az: 13S 221/01.
Quelle: NJW 2001, Heft 46 XII
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