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Christiansdottir für Tochter ist zulässig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Name Christiansdottir kann als zweiter Vorname neben einem eindeutig weiblichen Vornamen eingetragen werden. Es besteht keine Gefahr, daß aufgrund des Namensteils "Christian" der einheitliche Name nach deutschen Verständnis als männlicher Name ausgelegt wird.

Anmerkung AnwaltOnline: Der zweite Name Christiansdottir ist ein isländischer Abstammungsname (=Tochter von Christian). Isländer verwenden keine Nachnahmen im deutschen Sinne.


KG, 29.03.2006 - Az: 1 W 71/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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R.Münch, Langenfeld