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Familienname wird nicht ohne weiteres geändert

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Familiennahme darf durch Entscheidung der Verwaltungsbehörde nur dann geändert werden, wenn dies durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt wird.
Es ist kein wichtiger Grund, wenn der Name des Antragsstellers mit deutscher Staatsangehörigkeit

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz