Luka ist als alleiniger Vorname für einen Jungen uneingeschränkt eintragungsfähig.
OLG Hamm, 18.01.2005 - Az: 15 W 343/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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