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Name des Vaters nach Tod der Mutter

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vater ist berechtigt, dem Kind seinen Namen zu erteilen, wenn ihm nach dem Tod der bis zu diesem Zeitpunkt allein sorgeberechtigten Mutter das Sorgerecht für sein Kind übertragen wurde.


BayObLG - Az: 1Z BR 112/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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