Ein Vater ist berechtigt, dem Kind seinen Namen zu erteilen, wenn ihm nach dem Tod der bis zu diesem Zeitpunkt allein sorgeberechtigten Mutter das Sorgerecht für sein Kind übertragen wurde.
BayObLG - Az: 1Z BR 112/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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