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Einbenennung – Zustimmung von verstorbenem Elternteil notwendig?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Einwilligung des verstorbenen Elternteils ist für die Einbenennung des Kindes nicht notwendig, somit auch nicht der Ersatz der Zustimmung durch das Familiengericht.


BayObLG - Az: 1 Z BR 67/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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