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Bis wann kann ein Kindesname erteilt werden?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der sorgeberechtigte Elternteil kann den Kindesnamen nach dem Namen des anderen Elternteils nur erteilen, solange das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Abgabe der Erklärung  ist hierbei nicht maßgeblich, es kommt vielmehr auf deren formgültigen Zugang beim Standesbeamten an.


BayObLG - Az: 1 ZBR 100/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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