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Einbenennung – nicht so einfach!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Muss, weil der andere Elternteil nicht zustimmt, die Erforderlichkeit einer Einbenennung festgestellt werden, so sind die Tatsachengrundlagen umfassend zu ermitteln. Es ist nicht ausreichend, wenn angegeben wird, daß der bisherige Name eine enorme Belastung aufgrund bestehender familiärer Konflikte und Anspannungen darstellt.


OLG Hamm - Az: 10 UF 334/03


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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