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Geburtsname des Kindes nach Scheidung wieder ändern?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der neue Geburtsname eines Kindes wird durch die Einbenennung - vorbehaltlich einer weiteren Einbenennung - unverwandelbar fixiert.
Nimmt nun der sorgeberechtigte Elternteil nach seiner Ehescheidung wieder seinen Geburtsnamen an, so kann sich das Kind dieser Änderung nicht anschließen.


BGH - Az: XII ZB 30/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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