Das Namensänderungsrecht nach § 3 NÄG gibt keine Rechtsgrundlage ab, die nach § 1355 II 1 BGB getroffene Namenswahl zu revidieren.
BVerwG, 06.09.1985 - Az: 7 B 197/84
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


