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Ausländischer Name reicht nicht

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein die Schwierigkeiten bei der Aussprache und akustischen Wahrnehmung eines ausländischen Familiennamens stellen keinen die Namensänderung rechtfertigenden wichtigen Grund dar.


VGH Hessen, 07.11.1988 - Az: 8 UE 3020/84

Quelle: NJW - RR 1989, 771


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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