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Keine spätere oder mehrfache Änderung des Vornamens II

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der erneuten Änderung eines auf Grund einer früheren öffentlich-rechtlichen Namensänderung geführten Vornamens steht das Interesse an der Namenskontinuität entgegen, wenn ein gewichtiges Interesse des Namensträgers

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Marc Stimpfl, Boppard