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Name bei Adoption eines Volljährigen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Adoption eines Volljährigen erhält der Angenommene als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden. Er kann mit diesem und seinem bisherigen Familiennamen einen Doppelnamen bilden. Die unveränderte Fortführung des bisherigen Namens ist dagegen nicht möglich.


OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - Az: 3 W 255/00


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg