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Lebenspartnerin erhält keine Witwenrente

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch eine langjährige Lebenspartnerin erhält keine Witwenrente. Dies ist durch den besonderen staatlichen Schutz der Ehe (Art. 6 GG) und die Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrente gerechtfertigt. Eine Gleichstellung des außerehelichen

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe