Macht ein Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft dem anderen das Versprechen, im Trennungsfalle einen bestimmten Betrag zur finanziellen Absicherung zu zahlen, so ist keine notarielle Beurkundung notwendig, da es sich weder um eine Schenkung
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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