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Ausbildungsunterhalt für Weiterführung der allgemeinen Schulausbildung nach vierjähriger Unterbrechung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht nur dann fort, wenn das Kind nach dem Abschluß der Hauptschule die Realschule besuchen bzw. nach Abschluß der Realschule die allgemeine Hochschulreife erreichen will und die Fortsetzung der allgemeinen Schulausbildung

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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